Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1.    Der vorliegende Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung März 2024, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

·         wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

·         auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


Die Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage und bittet um Beratung.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung. Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.