Stadtrat Danneberg verliest die Belehrung gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA).

Es erheben sich alle Stadträte von ihren Plätzen und sprechen das Gelöbnis gemeinsam nach.

Im Anschluss wird die Verpflichtung von jedem Stadtratsmitglied persönlich unterschrieben. Die Stadträte erhalten die Zugangsdaten zur Ratsinfo.