Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Einwendungen gegen die Stadtratswahl am 09.06.2024 liegen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die Gültigkeit der Stadtratswahl am 09.06.2024.


Hauptamtsleiter Fischer geht ausführlich auf die Begründung der Sitzungsvorlage ein.

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.