Sitzung: 08.07.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Beschluss:
Einwendungen gegen
die Stadtratswahl am 09.06.2024 liegen nicht vor.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die Gültigkeit der Stadtratswahl am 09.06.2024.
Hauptamtsleiter Fischer geht ausführlich auf die Begründung der Sitzungsvorlage ein.
Es gibt keine Fragen oder Diskussion.