Sitzung: 27.08.2024 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2024 für folgendes Sachkonto:
Produkt-Nr.: 365101 Buchungstext: Kindertagesstätten
Konto: 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Haushaltsansatz: 878.200,00 EUR
überplanmäßige
Aufwendung: 171.472,41 EUR
Herr Jahn übergibt zur kurzen Erläuterung an Frau Korb.
Frau Korb fasst die Vorlage noch einmal kurz zusammen und legt die Gründe
und die finanzielle Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung dar.
Herr Jahn betont, dass es sich dabei um unabweisbare Kosten handelt, die
wir als Stadt übernehmen müssen.
Auf die Frage von Herrn Freydank, ob denn die Erhöhung um fast 20 % nicht
planbar war und wie es zu dieser Erhöhung kommt, entgegnet Herr Jahn, dass es
wie in der Begründung schon formuliert, zum Zeitpunkt der Planung die
bestehenden Vereinbarungen aus 2022 zu Grunde gelegt wurden. Erst im Laufe
dieses Jahres wurden die neuen Vereinbarungen abgeschlossen.
Den erhöhten Aufwendungen stehen dafür aber auch höhere Landes- und
Landkreiszuweisungen gegenüber, so dass insgesamt ein Mehrbedarf von 9.600 €
besteht. Dieser wird aus den laufenden Finanzerträgen in 2024 gedeckt.
Da keine weiteren Fragen vorliegen bittet Herr Jahn um Abstimmung zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.