Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2024 für folgendes Sachkonto:

 

Produkt-Nr.:                                     365101  Buchungstext: Kindertagesstätten

Konto:                                                 529100  Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

 

Haushaltsansatz:                             878.200,00 EUR

 

überplanmäßige

Aufwendung:                                   171.472,41 EUR

 


Herr Jahn übergibt zur kurzen Erläuterung an Frau Korb.

 

Frau Korb fasst die Vorlage noch einmal kurz zusammen und legt die Gründe und die finanzielle Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung dar.

 

Herr Jahn betont, dass es sich dabei um unabweisbare Kosten handelt, die wir als Stadt übernehmen müssen.

 

Auf die Frage von Herrn Freydank, ob denn die Erhöhung um fast 20 % nicht planbar war und wie es zu dieser Erhöhung kommt, entgegnet Herr Jahn, dass es wie in der Begründung schon formuliert, zum Zeitpunkt der Planung die bestehenden Vereinbarungen aus 2022 zu Grunde gelegt wurden. Erst im Laufe dieses Jahres wurden die neuen Vereinbarungen abgeschlossen.

Den erhöhten Aufwendungen stehen dafür aber auch höhere Landes- und Landkreiszuweisungen gegenüber, so dass insgesamt ein Mehrbedarf von 9.600 € besteht. Dieser wird aus den laufenden Finanzerträgen in 2024 gedeckt.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen bittet Herr Jahn um Abstimmung zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.