Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss 2017 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:

 

a.)   Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 367.596,63 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Defizit von 46.250,44 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2017 wird in Höhe des Überschusses von 321.346,19 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b.)   Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 513.944,33 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 112.904,61 EUR und einem Überschuss aus Finanzierungstätigkeit von 2.154.446,22 EUR ab.

 

c.)   Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2017 beträgt 102.672.292,90 EUR.

 

2.     Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017) die Entlastung.

 


Frau Korb geht noch einmal kurz auf die Vorlage ein und stellt die wichtigsten Eckdaten dar.

 

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Eine Besonderheit gibt es noch in 2017, hier erfolgte eine Verrechnung bei den Rücklagen. Die aus den Überschüssen in 2014 und 2016 zugeführten Rücklagen, wurden mit dem Fehlbetrag aus 2015 verrechnet.

 

Herr Jahn bittet um Abstimmung zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.