Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 2, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

● Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung

   der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger

   öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur 3. Änderung des Bebauungsplanes

   Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2"

● Die Abwägungstabelle (Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

● Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu

   übernehmen.

● Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfasser der Stellungnahmen von diesem Ergebnis

   unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.