Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 1, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Jessen (Elster).


Kassenleiter Schubert zeigt mittels Beamerprojektion verschiedene Berechnungsbeispiele. Er teilt mit, dass der Ursprung der neuen Grundsteuer daraus resultiert, dass hier ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt wurde. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018 musste die Grundsteuer reformiert werden. Da es keine einheitliche Regelung gibt, informiert er, nur ein Bundesmodell, hat zum Beispiel Sachsen-Anhalt sich daran orientiert. Er erläutert die Berechnung der Grundsteuer: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Kassenleiter Schubert zeigt verschiedene Beispiele, wie z. B. Bescheide des Finanzamtes. Bei der Grundsteuer A gibt es die größten Änderungen, macht er aufmerksam. Hier fand der Wechsel von Nutzer zur Eigentümerbesteuerung statt. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer eine erhebliche Steuereinnahme.

Die Zahlen vom Finanzamt basieren auf dem Stichtag: 31.10.2024, sie werden monatlich benannt.

Stadtrat Nowak findet den Konsens von Finanz- und Hauptausschuss gut, das Ziel war, eine Gerechtigkeit zu schaffen.

Stadtrat Arndt bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Stadt hat daraufhin reagiert und einen relativ guten Kompromiss gefunden, meint er.