Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Für das Gebiet der Gemarkung Schweinitz, Flur 2, Flurstücke 19, 20/5, 20/6, 377/1 und Teile der Flurstücke 377/2, 375/3, 376/3, 214/2, 21, 22, 23, 18 und 1/1, gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage), wird eine Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ der Stadt Jessen (Elster), OT Schweinitz aufgestellt.

Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Die Beschlussvorlage zur Aufstellung der Außenbereichsatzung wird vom Bauamtsleiter Höhne erläutert.

Mehrere Stadträte hinterfragen und diskutieren die Beschlussvorlage.

Es werden Bedenken geäußert. Das Gebiet liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Unter anderem kann es ein Nachahmungseffekt für andere Objekte bzw. Bauvorhaben auslösen. Die Stadt/ Gemeinde ist nicht dazu da, Rechtswidrigkeiten im Baugeschehen zu heilen. Es ist unverständlich, wieso das Wohngrundstück über viele Jahre ohne Baugenehmigung und mit Hausnummer genutzt werden konnte.

Die genehmigten Gebäude sollen im Bestand erhalten und nicht erweitert werden. Hier gilt der Bestandsschutz.

Da bereits eine genehmigte Nutzungsänderung des „Haus am Wald“ als integratives Kinder- und Jugendheim vorliegt, spricht nichts dagegen, dies zukünftig fortzuführen. Jedoch soll eine Erhöhung der Unterkunftsplätze im Jugendheim vermieden werden. Die Nutzung der Finnhütten als Unterkünfte ist nicht gewünscht. Auch nicht erwünscht sind Ersatzneubauten an Stelle der Finnhütten, da dies einem Neubau und somit einer Erweiterung gleichkommt.

Es stellt sich die Frage welchen Einfluss die Stadt auf diese Satzung hat.

Bauamtsmitarbeiterin Walter erklärt, dass es sich jetzt um den Aufstellungsbeschluss handelt. Erst mit Zustimmung durch den Stadtrat beginnt das Planverfahren, ähnlich wie bei einem Bebauungsplan. In der nächsten Phase wird die Planzeichnung erstellt. Hier können Textliche Festsetzungen bestimmt werden. Unter anderem kann man festlegen: Anzahl der Geschosse, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baulinie, Bauweise, Nutzung …….

Dem Stadtrat wird dieser Entwurf vorgelegt, bevor die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Erst nach Auswertung der Stellungnahmen und Einarbeitung der Hinweise, Forderungen und letztendlich mehrheitlichem Satzungsbeschluss erlangt die Außenbereichsatzung mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtskraft.

Nach reichlicher Diskussion werden folgende Bedingungen durch die Bauausschussmitglieder bestimmt, die in der Planung der Außenbereichsatzung festgeschrieben werden sollen:

- die Geschossigkeit im Bestand darf nicht erhöht werden

- es dürfen keine neuen Gebäude errichtet werden, dies ist mit einer Baulinie im

  Satzungsplan zu begrenzen

- die bestehenden, nicht in Nutzung befindlichen Finnhütten, sollen zukünftig

   nicht als Unterkünfte genutzt werden

- das Wohnen soll begrenzt möglich sein

Der Beschlussvorlage wird mit Bedingungen einstimmig zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat vorgelegt werden.