Sitzung: 08.04.2025 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2025/018
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf wird in der vorliegenden Fassung (Stand Januar 2025) gebilligt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung ist mit Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster). Weiterhin sind die vollständigen Planunterlagen für die Dauer von einem Monat in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bauamt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann bereit-zustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städte erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Bauamtsleiter Höhne stellt die Beschlussvorlage vor. Er geht auf die die Stadtratssitzung vom 04.03.2025 ein, in der die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf befürwortet wurde.
Es gibt keine weiteren Fragen und Diskussionen.
