Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Für das Gebiet der Gemarkung Schweinitz, Flur 2, Flurstücke 19, 20/5, 20/6, 377/1 und Teile der Flurstücke 377/2, 375/3, 376/3, 214/2, 21, 22, 23, 18 und 1/1, gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage), wird eine Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ der Stadt Jessen (Elster), OT Schweinitz aufgestellt.

Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Höhne erläutert die Beschlussvorlage. Das Gebiet umfasst auch das ehemalige Hotel „Haus am Wald“ welches umgebaut und umgenutzt werden soll zu einem integrativen Kinder- und Jugendheim.

Es soll auch einem möglichen Abriss entgegengewirkt werden.

Die im Bauausschuss aufgenommenen Bedingungen zur Beschlussvorlage werden spätestens zum Beschluss im Stadtrat eingearbeitet:

Festschreibung in der Planung der Außenbereichsatzung:

- die Geschossigkeit im Bestand darf nicht erhöht werden

- es dürfen keine neuen Gebäude errichtet werden, dies ist mit einer Baulinie im

  Satzungsplan zu begrenzen

- die bestehenden, nicht in Nutzung befindlichen Finnhütten, sollen zukünftig

 nicht als Unterkünfte genutzt werden

- das Wohnen im Gebäude soll begrenzt möglich sein.

Stadtrat Nowak hat sich bisher schwergetan mit diesem Vorhaben. Ein vor Ort Termin mit Dr. Heller von der BVIK und auch mit der Familie Anspach zu den Gegebenheiten tat der weiteren Meinungsbildung gut. Auch erschrocken vom baulichen Zustand des ehemaligen Hotels und bei der allgemeinen Situation in der Gastronomie sollte man die Nutzung als Jugendeinrichtung auch als gute Chance sehen. Die Außenbereichssatzung wäre ja nun tatsächlich nur auf die Grundstücke „Haus am Wald und Familie Anspach begrenzt.

Bürgermeister Jahn bekräftig, dass ein privater Investor und auch ein Betreiber die Zweckbestimmung nicht ausschließlich für die Unterbringung von Asylanten nutzen werde.

Stadtrat Riedel bezieht in seiner Wortmeldung das gesamte Sozialsystem in Deutschland ein. Dieses stößt durch die derzeitige Asylpolitik an Grenzen. Dies und diese Belastung ist nicht mehr tragbar, aus diesem Grund wird er dagegen stimmen.

Stadtrat Zarrad äußert, dass eine Schaffung eines Kinderheimes nicht schädlich sein kann. Die derzeitige Nutzung sollte somit für diese zukünftige Entscheidung außen vor bleiben. Der Bedarf für Kinder und Jugendliche ist immer gegeben.

Die Fraktion die Linke wird zustimmen.

Stadtrat Danneberg verweist zudem auf die bisher im Stadtgebiet breite Betreuung von Projekten durch die BVIK.

Stadtrat Schulze fragt nach, wie viele Plätze im Fall des Kinderheimes denkbar wären.

Bürgermeister Jahn antwortet, dass die Möglichkeit für die Unterbringung von der Heimzulassung abhängt. Derzeit leben dort 40 unbegleitete Jugendliche.

Ziel der Satzung ist es auch, diesen Umstand damit zu heilen.