Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Durchführung von konsumtiven Maßnahmen zur Abwehr von gesundheitlichen Gefahren durch den Goldafter und den Eichenprozessionsspinner in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA und stellt hierfür die zeitliche und sachlich Unabweisbarkeit fest.

Die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2025 unter nachfolgend aufgeführtem Produkt und Konto geplant.

Zur Finanzierung sind neben den Eigenmitteln der Stadt Jessen (Elster) auch Fördermittel in Höhe von ca. 40 % im Haushaltsplan 2025 eingestellt worden. Die Verwaltung wird gebeten, Zuwendungen beim zuständigen Fördermittelgeber einzuwerben.


Ordnungsamtsleiter Lehmann stellt die Beschlussvorlage, die Notwendigkeit und den Zweck in der derzeit vorläufigen Haushaltsführung vor.

Stadtrat Danneberg fragt nach der Möglichkeit von Fördermitteln analog wie im letzten Jahr. Lehmann teilt mit, dass der zuständige Mitarbeiter beim Landkreis Wittenberg Herr Böhme die Bedarfe der Kommunen sammelt.

Die Stadt Jessen (Elster) hat den Bedarf bereits gemeldet.

Es besteht die Möglichkeit bis zu 40% der Ausgaben gefördert zu bekommen. Die Planzahlen wurden an den Werten des vergangenen Jahres angenommen.

Bei ca. 250.000 € Kosten in 2024 verblieben nach Abzug sämtlicher Förderungen 35.000 € bei der Stadt.

Stadtrat Thieme fragt nach, ob 2025 tatsächlich bekämpft werden muss und auch in dem ähnlichen Umfang. Ordnungsamtsleiter Lehmann antwortet, dass derzeit das Monitoring läuft und eine leichte Verlagerung der Population Richtung Osten (Holzdorf, Brandenburg) zu erkennen ist.

Seitens der Stadt wird die Bekämpfung vorbereitet.