Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln” für das Gebiet in den Gemarkungen Gentha, Seyda und Mügeln - entsprechend der Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und Teilflurstücke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung (Stand September 2025). Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen.

Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Schubert geht ausführlich auf die Be4gründung in der Sitzungsvorlage ein.

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.