Sitzung: 25.11.2025 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, Enthaltung: 1, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2025/050
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V45 „Sondergebiet Windenergie
Gentha-Seyda-Mügeln” für das Gebiet in den Gemarkungen Gentha, Seyda und Mügeln
- entsprechend der Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und
Teilflurstücke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen
Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung (Stand September 2025). Die
Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB
durchzuführen.
Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit
vorzustellen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bauamtsleiter Schubert geht ausführlich auf die Be4gründung in der Sitzungsvorlage ein.
Es gibt keine Fragen oder Diskussion.
