Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Der Beschluss 34/2022 vom 22.11.2022 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden wird aufgehoben.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden in der Fassung September 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-              wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-              auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Schubert geht ausführlich auf Beschlussvorlage ein.

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.