Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-              wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird,

-              auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Schubert geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.