Sitzung: 25.11.2025 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2025/065
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird,
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Bauamtsleiter Schubert geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.
Es gibt keine Fragen oder Diskussion.
