Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss 2023 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:

a.)   Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 4.649.422,60 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab.

b.)   Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.368.961,25 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 19.283,14 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 397.515,64 ab.

c.)   Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2023 beträgt 109.546.289,40 EUR.

2. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Jahresabschluss 2023) die Entlastung.


Kämmerin Korb verliest den Beschlusstext und geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

Stadtrat Zarrad richtet seinen Dank an die Verwaltung. Er ist der Meinung, die Zahlen zeigen, dass die Stadt ordentlich gearbeitet hat.

Stadtrat Thieme möchte Informationen zu den Sonderrücklagen. Kämmerin Korb erklärt, Ergebnisse werden aus der Ergebnisrechnung genommen, um diese als Sonderrücklagen für Investitionen zu „parken“. Bürgermeister Jahn ergänzt, gemeint sind Gelder, die nicht ausgegeben wurden. Diese „geparkten“ Gelder sind für bereits geplante Investitionen zu verwenden, nicht für neue Investitionen.

Stadtrat Arndt dankt auch allen Wirtschaftsbetrieben, die in Jessen ansässig sind und mit ihren Steuern der investiven Planung der Stadt gewisse Spielräume zur Verfügung stellen. Stadtrat Arndt wünscht sich, dass mit Augenmaß und Blick in die Zukunft umsichtig Entscheidungen gefällt werden, z. B. Ansiedlungen und Ausbauten fördert und somit unserer Wirtschaft hier im Raum Jessen förderlich gegenübersteht.