Sitzung: 01.09.2026 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2026/037
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.
Herr Jahn übergibt zur kurzen Erläuterung das Wort an Frau Kase.
Frau Kase erklärt, dass in jedem Jahr eine Neuberechnung auf der Grundlage der festgesetzten Beitragssätze der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ erfolgt. Insofern sind danach die Umlagen neu zu ermitteln und die Umlagesätze und Umlagesatzung neu zu beschließen.
Auf der Grundlage einer vorab verteilten Übersicht, wird die Kalkulation und Ermittlung der Beträge vorgetragen.
Die zu zahlende Flächenumlage im Jahr 2026 an den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ beträgt 390.854,12 EUR, hinzu kommt die Versiegelungsumlage (ehemals Erschwernisumlage) in Höhe von 46.811,16 EUR, so dass sich insgesamt ein zu zahlender Betrag von 437.665,28 EUR ergibt.
An den Unterhaltungsverband „Fläming Elbaue“ ist ein Beitrag in Höhe von 4.654,60 EUR zu leisten.
Der zu zahlende Gesamtbeitrag beträgt damit 442.319,88 EUR.
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet Verwaltungskosten umzulegen, in Höhe von maximal 20 % der Gesamtkosten. Diese betragen in der Stadt Jessen (Elster) 49.078,70 EUR und entsprechen 11,10 % der Gesamtkosten bzw. 1,41 EUR je Hektar.
Der umlagefähige Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 491.398,58 EUR.
Die Versiegelungsbeitrag
errechnet sich aus der zu zahlenden Versiegelungsumlage von 46.811,16 EUR
geteilt durch die Fläche der nicht der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke
und beträgt 17,68 EUR/ha.
Die Erhebung der Flächenumlage
erfolgt auf der Grundlage der jährlich festgesetzten Beitragssätze der
Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ zuzüglich der
Verwaltungskosten in Höhe von 1,41 EUR/ha.
Für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster" beträgt der Umlagesatz demnach 12,75 EUR/ha und für den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue" 15,24 EUR/ha.
Die weiteren Satzungsänderungen sind nur redaktioneller Art und durch Unterstreichungen gekennzeichnet, wobei der Paragraph 4 (Umlageschuldner) komplett neu eingefügt wurde. Im Paragraph 7 (Umlagesatz) muss der Versiegelungsbeitrag gegenüber der mitgeschickten Vorlage noch um 0,02 EUR/ha auf 17,68 EUR/ha angepasst werden.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Frau Kase bedankt sich für die Aufmerksamkeit und bittet um Beratung und Weiterleitung in den Hauptausschuss.
Herr Jahn bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Fragen und Hinweise dazu.
Herr Arndt hat generelle Anmerkungen zur Entlastung der Waldbesitzer, dabei geht es zum einen um eine Differenzierung bei der Beitragszahlung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Flächen, da Waldflächen weniger Aufwand verursachen und zum anderen um die Zusammensetzung im Verbandsauschuss, der zum größten Teil aus Vertretern großer Agrarbetriebe besteht.
Zum Thema Entlastung der Waldbesitzer müsste geprüft werden, ob das lt. Satzung grundsätzlich möglich ist, das würde aber auch bedeuten, dass alle anderen mehr bezahlen, gibt Herr Jahn zu Bedenken.
Die Zusammensetzung im Verbandsausschuss findet er angemessen, mit Vertretern aus den Agrarbetrieben, Bürgermeistern und einen Vertreter aus dem Bereich Forstwirtschaft/Jägerschaft.
Auf die Frage von Herrn Freydank, ob die Freiflächen bei den PV-Anlagen einen erhöhten Beitrag zu zahlen haben, entgegnet Frau Kase, dass dies von der ausgewiesenen Nutzungsart abhängt und damit der Grundsteuer A unterliegen oder nicht.
Herr Jahn und Frau Kase nehmen als Aufgabe für die Hauptausschusssitzung mit, zu klären, wie die großflächigen PV-Anlagen ausgewiesen werden.
Herr Baumgart hat eine Frage zu den Verwaltungskosten, ob diese von der Stadt nur für den Akt der Erstellung des Bescheides erhoben werden.
Frau Kase erklärt, dass eine Person komplett nur mit der
Bearbeitung der Gewässerumlage betraut ist, dass umfasst natürlich nicht nur
die Erstellung des Bescheides, sondern ist viel umfangreicher, wie
Grundstücksänderungen, Verkäufe etc.. Die Berechnung erfolgt anhand des
KGSt-Modells (Modell zur analytischen Stellenbewertung und
Dienstpostenbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement).
Die Frage von Herrn Nowak, um wie viele
Bescheide es sich handelt, wird zurückgestellt und im Hauptausschuss
beantwortet.
Frau Kase konnte nur die Auskunft über die Anzahl der Bescheide mit der Kleinbetragsgrenze (bis 3,00 EUR) geben, hier sind es 1.816.
Eine weitere Frage von Herrn Nowak bezieht sich auf den Unterhaltungsverband selbst, ob dieser nach dem Wechsel in der Geschäftsführung weiter stabil aufgestellt ist und wie sich die Personalsituation darstellt. Diese Frage deckt sich mit der von Herrn Baumgart, der gern mehr über den Wirtschaftsplan, Kosten allgemein und der Ausstattung mit Technik erfahren würde.
Herr Jahn schätzt die Arbeit positiv ein und wird im Hauptausschuss oder im Stadtrat näheres dazu ausführen, oder Herrn Allenberg als Geschäftsführer des Unterhaltungsverbandes einladen, damit dieser darüber kurz berichten kann.
Da keine weiteren Fragen vorliegen, bittet Herr Jahn um Abstimmung zur weiteren Beratung im Hauptausschuss.
