Sitzung: 15.09.2026 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2026/044
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt:
▪ Die 1. Änderung des Bebauungsplans
V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
▪ Von einer frühzeitigen Beteiligung
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach
§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, wird abgesehen.
▪ Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Bauamtsleiter Schubert stellt die Sitzungsvorlage vor und geht ausführlich
auf die Begründung ein. Die Kosten trägt der Investor, verdeutlicht er.
Stadtrat Arndt fragt nach, ob es sich lediglich um eine Wohnbebauung
handelt oder ist noch etwas anderes geplant?
Bauamtsleiter Schubert teilt mit, dass es sich nicht um Gewerbe handelt und dies auch nicht vorgesehen ist.
