Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

▪ Die 1. Änderung des Bebauungsplans V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

▪ Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, wird abgesehen.

▪ Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


Bauamtsleiter Schubert stellt die Sitzungsvorlage vor und geht ausführlich auf die Begründung ein. Die Kosten trägt der Investor, verdeutlicht er.

Stadtrat Arndt fragt nach, ob es sich lediglich um eine Wohnbebauung handelt oder ist noch etwas anderes geplant?

Bauamtsleiter Schubert teilt mit, dass es sich nicht um Gewerbe handelt und dies auch nicht vorgesehen ist.