Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dem Grundschulverbund Jessen-Seyda gemäß § 64 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung zum 01.01.2027 den Namen

Grundschulverbund Max Lingner

Jessen-Seyda

zu verleihen.

Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes sowie dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Namensgebung dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt anzuzeigen, die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorgaben des Landesschulamtes einzureichen sowie alle notwendigen verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Namensgebung zu veranlassen.


Amtsleiterin Bannert stellt die Beschlussvorlage vor. 

Laut Gesetz kann, muss man aber nicht, den Namen des Grundschulverbundes Jessen-Seyda durch den Stadtrat beschließen lassen, erläutert sie.

Auf Ansinnen und Anraten des Landesschulamtes wurde eine Beschlussfassung im Stadtrat angeregt, vorausgegangen ist ein Beschluss der Gesamtkonferenz.

Stadtratsvorsitzender Danneberg nimmt den Gegenstand der Vorlage zum Anlass, sich nochmals klar für den Grundschulverbund und den Schulstandort Seyda auszusprechen.