Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Vergabeausschuss beschließt erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 Wohnbebauung
„Arnsdorfer Straße“ in Jessen im beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Sachverhalt:
Für das
Grundstück der Gemarkung Jessen, Flur 1, Flurstück 23 soll ein Bebauungsplan
erarbeitet werden.
Die
Aufstellung erfolgte bereits am 02.09.2019 mit Beschluss-Nr. 20/2019 nach
§ 13b BauGB
(Fassung vom 03.11.2017).
Mit dem am
23.06.2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde das
Baugesetzbuch (BauGB) geändert und der § 13b wieder neu eingeführt. Die bis
Ende 2021 nicht als Satzung beschlossenen Bebauungspläne nach § 13b BauGB
(Fassung vom 03.11.2017) sind nach aktuellem Baugesetzbuch § 13b (Fassung vom
26.04.2022) neu aufzustellen.
Der
Geltungsbereich befindet sich nördlich am Rande der Stadt Jessen (Elster) in
Richtung OT Arnsdorf.
Das Gebiet
wird nördlich durch Bäume und Sträucher, östlich durch die Arnsdorfer Straße,
südlich durch die Alte Wittenberger Straße und westlich durch Wald begrenzt.
Die Grundstücksgröße umfasst ca. 9.500 m². (siehe Anlage 1 – Übersichtskarte)
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Jessen ist dieser Bereich als Fläche Wald dargestellt.
Der FNP ist gem. §13a (2) Nr. 2 im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit dem
Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung eines kleinen
Wohnbaugebietes geschaffen . Damit kann der Bedarf an neu zu errichtenden
Wohnhäusern abgedeckt werden. Die Erschließung ist über die Arnsdorfer Straße
gesichert.
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.
Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 BauGB bestehen
nicht.
Von einer
Umweltprüfung nach §2 (4) und einem Umweltbericht nach § 2a wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.