Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden in
der Fassung Juli 2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die
Begründung wird gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur
Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung
auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen
Bekanntmachung ist hinzuweisen:
- Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer
während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und
über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder
Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie
Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 erfolgte mit
Einleitung durch den Bau- und Vergabeausschuss (Entwurfsbeschluss vom
04.04.2022) im Verfahren nach § 13b BauGB ohne formale Umweltprüfung.
Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf für den Bebauungsplan
Nr. 56 vor. Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, waren im
Planentwurf Fassung März 2022 keine Änderungen, ausgenommen redaktioneller Art
(Ergänzung Maßketten der Baugrenzen und Hinweise zur Umsetzung der Planung),
erforderlich.
Die Begründung wurde gemäß Abwägung fortgeschrieben. Nach
Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes und der Begründung, sind die
Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Für den Ortsteil Klöden liegt kein rechtskräftiger
Flächennutzungsplan vor, aus dem der Bebauungsplan entwickelt werden kann.
Demzufolge sind die Planunterlagen der Satzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Anlage: Satzungsdokument und Begründung, Fassung Juli 2022