Betreff
Beschluss - Satzung zum Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2022/281
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

1. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden in der Fassung Juli 2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

  • Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

 

  • Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 erfolgte mit Einleitung durch den Bau- und Vergabeausschuss (Entwurfsbeschluss vom 04.04.2022) im Verfahren nach § 13b BauGB ohne formale Umweltprüfung.

 

Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 56 vor. Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, waren im Planentwurf Fassung März 2022 keine Änderungen, ausgenommen redaktioneller Art (Ergänzung Maßketten der Baugrenzen und Hinweise zur Umsetzung der Planung), erforderlich.

Die Begründung wurde gemäß Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes und der Begründung, sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

 

Für den Ortsteil Klöden liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor, aus dem der Bebauungsplan entwickelt werden kann.

Demzufolge sind die Planunterlagen der Satzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Anlage: Satzungsdokument und Begründung, Fassung Juli 2022