Beschlussvorschlag:
- Der
Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung zur
7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), bestehend aus
dem Vorentwurfsplan und Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung
vom September 2022.
- Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen
Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
(1)
Es liegt der Antrag eines Vorhabenträgers zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ vor. Eine Teilfläche des
Gewerbegebietes soll für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
vorbereitet werden. In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am
02.11.2020 wurde die Aufstellung mit Beschluss Nr. BA 13/2020 beschlossen.
Demzufolge muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Das Regierungspräsidium Dessau genehmigte am
12.08.1994 mit Az. 25-21101-Je 4210/N den Flächennutzungsplan für die Stadt
Jessen. Die vom Landesverwaltungsamt Magdeburg am 12.08.2008 mit Az
204-21101-4.Ä/WB/145 genehmigte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Stadt Jessen (Elster) soll in den Bereichen, bei denen eine Sonderbauflächendarstellung
im Zuge des Änderungsverfahrens erforderlich wird, geändert werden.
(2)
Das Plangebiet liegt nordwestlich des Stadtzentrums, zwischen der
gewerblichen Bebauung der MEG Jessen GmbH und dem Gewerbepark Jessen. Das
Plangebiet umfasst voraussichtlich folgende Flurstücke der Gemarkung Jessen,
Flur 1, 840 (teilweise), 849, 850, 851, 852, 957, 958, 959 und 865 und hat
damit eine Fläche von rund 8 ha.
(3)
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, einen Teilbereich des
zurzeit als gewerbliche Baufläche dargestellten Gebietes, als Sonderbaufläche
„SO Photovoltaik“ auszuweisen und diesen Bereich bauplanungsrechtlich für die
Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend der Festsetzungen
eines hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes vorzubereiten.
(4)
Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.
(5)
Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der
Home-page der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.
(6) Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ortsüblich bekanntzumachen.