Beschlussvorschlag:
- Der
Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die frühzeitige
Beteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark
Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster), bestehend aus dem Vorentwurfsplan und
Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 15. September 2022.
- Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen
Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
(1)
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 02.11.2020 die Aufstellung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 mit
Beschluss-Nr. BA 13/2020 beschlossen.
(2) Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Gewerbepark Jessen 2“ sollen die planerischen
Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) auf ca. 8,0 ha Gewerbefläche geschaffen
werden. Ein Teilbereich der gewerblich dargestellten Baufläche ist als
Sonderbaufläche „SO Photovoltaik“ auszuweisen.
(3) Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen.
(4)
Der vorliegende Planvorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom 15.
September 2022, bestehend aus der Planzeichnung und der dazugehörigen
Begründung sowie dem Umweltbericht werden gebilligt.
(5)
Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.
(6)
Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der
Home-page der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.