Betreff
Beschluss - Frühzeitige Beteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2022/283
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die frühzeitige Beteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster), bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 15. September 2022.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

 

(1)  Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 02.11.2020 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39  mit Beschluss-Nr. BA 13/2020 beschlossen.

 

(2)  Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ sollen die  planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) auf ca. 8,0 ha Gewerbefläche geschaffen werden. Ein Teilbereich der gewerblich dargestellten Baufläche ist als Sonderbaufläche „SO Photovoltaik“ auszuweisen.

 

(3)  Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen.

 

(4)  Der vorliegende Planvorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom 15. September 2022, bestehend aus der Planzeichnung und der dazugehörigen Begründung sowie dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

(5)  Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.

 

(6)  Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Home-page der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.