Betreff
Beschluss - Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg" in der Gemeinde Klöden gemäß § 13a BauGB
Vorlage
2023/002
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

  1. Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung November 2022 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-       wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-       auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2022 wurde die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden im Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet.

Der Stadtrat hat in heutiger Sitzung die Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf beschlossen.

 

Aufgrund der Abwägung sind keine Änderungen im Entwurf des Aufhebungsbebauungsplans erforderlich. Die Begründung wurde fortgeschrieben.

 

Der Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden ist als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.