Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen
(Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes Linda nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Begründung:
(1)
Es liegt der Antrag eines Vorhabenträgers zur Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens im „Gewerbegebiet Linda-Bahnhofstraße“ vor. Das im
bestehenden Gewerbegebiet ansässige Unternehmen möchte sich vergrößern. Daher
sollen weitere Flächen für Gewerbe vorbereitet werden.
Der Antragsteller hat sich
zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren
entstehen, verpflichtet.
(2) Der vom Regierungspräsidium Dessau am
06.04.1993 mit Az. 25-21101-Je 4300/N genehmigte Flächennutzungsplan für Linda
soll geändert werden.
(3) Das Plangebiet liegt
südwestlich des Ortskernes, in der Nähe des Bahnüberganges Richtung Mügeln. Das
in der Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte Plangebiet der Gemarkung Linda,
Flur 9 umfasst die Flurstücke 175; 176; 177; 178; 179/3; 181/3 und 182 und
umfasst eine Fläche von ca. 1,62 ha.
(4)
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, das zurzeit als
öffentliche Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche/Ackerland dargestellte
Gebiet als gewerbliche Baufläche auszuweisen.
Die derzeitige Darstellung
im Flächennutzungsplan erlaubt keine Erweiterung der bestehenden
Gewerbebebauung des ansässigen Betriebes in diesem Bereich.
Mit der Planänderung soll
die Voraussetzung zur Weiterentwicklung des Standortes Linda geschaffen werden.
(5) Gem. § 2a BauGB ist ein Umweltbericht, als gesonderter
Teil der Begründung, zu erstellen.
(6) Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlage: Übersichtskarte Geltungsbereich
Auszug bestehender Flächennutzungsplan