Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2025/022
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.


Begründung:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln eingeleitet.

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln in der Fassung 25.08.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf, Fassung August 2022, erfolgte mit Schreiben vom 23.02.2023.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 27.02.2023 bis 31.03.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekanntgemacht und fristgerecht durchgeführt worden.

Das nach § 13b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster), wurde nach Änderung des BauGB durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), als Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB fortgeführt.

Die erneute Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf, 28.06.2024, erfolgte mit Schreiben vom 30.09.2024.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30.09.2024 bis 04.11.2024. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekanntgemacht und fristgerecht durchgeführt worden.

Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind vom Stadtrat abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

Anlage: Abwägungstabelle vom 07.01.2025