Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt:
Die
während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V37
Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster)
vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend
Abwägungsprotokoll abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt
Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 die
Aufstellung des Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT
Mügeln eingeleitet.
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt
Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2023 den Entwurf
zum Bebauungsplan Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT
Mügeln in der Fassung 25.08.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Beteiligung der Behörden, der sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2
Abs. 2 BauGB zum Entwurf, Fassung August 2022, erfolgte mit Schreiben vom
23.02.2023.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom
27.02.2023 bis 31.03.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich
bekanntgemacht und fristgerecht durchgeführt worden.
Das nach § 13b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren
V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen
(Elster), wurde nach Änderung des BauGB durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.
Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), als Regelverfahren mit Umweltprüfung
gemäß § 2 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB fortgeführt.
Die erneute Beteiligung der Behörden, der
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf, 28.06.2024, erfolgte mit Schreiben vom
30.09.2024.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom
30.09.2024 bis 04.11.2024. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich
bekanntgemacht und fristgerecht durchgeführt worden.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit
Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind vom Stadtrat abzuwägen.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Anlage: Abwägungstabelle vom 07.01.2025
