Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf wird in
der vorliegenden Fassung (Stand Juli 2025) gebilligt.
Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB
durchzuführen.
Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit
Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet
veröffentlicht werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet zu unterrichten
und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vollständigen
Entwurfsunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt für die Dauer eines Monats in
der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bauamt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen
(Elster) zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten. Während dieser Auslegungsfrist können von
jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der
Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Begründung:
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplan Morxdorf wurden die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf in den Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen am Verwaltungssitz der Stadt zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Dies entspricht dem formalen Ablauf innerhalb des Verfahrens zur Planaufstellung.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt wird, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und am Planverfahren zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbarstädten erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Anlagen:
Entwurf bestehend aus:
- Planzeichnung
- Begründung
- Umweltbericht
