Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Zur Elbaue“ der Stadt Jessen (Elster) gem. § 2 BauGB für die Flurstücke 24/1, 25/1, 26/1, 28/1 und 336 in der Gemarkung Jessen, Flur 9.
Begründung:
Für die Grundstücke der Gemarkung Jessen, Flur 9, Flurstücke 24/1, 25/1, 26/1, 28/1 und 336 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Plangebietsgröße umfasst ca. 3,7 ha (s. Anlage Übersichtskarte). Der Geltungsbereich befindet sich südlich am Rande der Stadt Jessen (Elster) in Richtung OT Gerbisbach, Stadtteil Jessen-Süd. Das Gebiet wird nördlich durch Wohnbebauung, östlich durch die Gerbisbacher Straße (Kreisstraße), südlich durch Bäume, Sträucher und Ackerfläche und westlich durch die Graboer Straße (Landesstraße) begrenzt.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Jessen ist dieser Bereich als Fläche für Wohnen und Wald dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen. Damit kann der Bedarf an neu zu errichtenden Wohnhäusern abgedeckt werden. Das Plangebiet ist über die Gerbisbacher Straße erschlossen und grenzt unmittelbar an den faktischen Innenbereich von Jessen an.
Der Bebauungsplan Nr. 59 wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Übersichtskarte
