Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 wurde mit Aufstellungsbeschluss eingeleitet und im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB begonnen. Aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 4 CN 3.22 vom 18.07.2023) konnte der Plan nicht in Kraft treten.
Mit Beschluss vom 03.02.2025 beschloss der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster), den Bebauungsplan Nr. 56 im Regelverfahren weiterzuführen.
Die vorangegangenen Verfahrensschritte können als frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gewertet werden. D.h. der Beschluss 33/2022 vom 22.11.2022 zur Abwägung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses vom 07.12.2022 werden aufrechterhalten.
Die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplans nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.03.2025.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 10.03.25 – 11.04.25 statt.
Nach der öffentlichen Auslegung war wegen der vorgebrachten Hinweise zum Entwurf, Fassung Dezember 2024, dieser zu ändern.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes, Fassung Mai 2025, fand im Zeitraum vom 30.06.2025 – 30.07.2025 statt. Die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgte mit Schreiben vom 26.06.2025.
Die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind mit Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind durch den Stadtrat abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
