Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im
Rahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zuge der Veröffentlichung
nach § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Linda im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda
der Stadt Jessen (Elster), wird auf der Grundlage der Anlage 1 gemäß § 1 Abs. 7
BauGB beschlossen.
Die Abwägungstabelle in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses
Abwägungsbeschlusses.
Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den
Feststellungsbeschluss zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen vorgebracht haben,
von diesem
Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) mit Beschluss-Nr. 29/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße“ auf Basis des Antrages des Vorhabenträgers beschlossen.
Zur Realisierung des Vorhabens der Erweiterung des bestehenden Gewerbebestandes ist ebenfalls die Änderung des Flächennutzungsplanes Linda in diesem Bereich notwendig.
Die Beteiligung zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße“ erfolgte in der Zeit vom 19.05.2025 bis 20.06.2025 sowie mit Schreiben vom 19.05.2025.
Im beigefügten Abwägungsprotokoll wurden die eingebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung behandelt. Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Anlage 1: Abwägungsprotokoll
