Betreff
Feststellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2025/063
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2025.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB

der höheren Verwaltungsbehörde als Planfassung zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.

Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und dem Umweltbericht sowie die

zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eingesehen werden und über den

Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 26.09.2023 hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) mit Beschluss-Nr. 29/2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße“, auf Basis des Antrages des Vorhabenträgers beschlossen.

Zur Realisierung des Vorhabens der Erweiterung des bestehenden Gewerbebestandes ist ebenfalls die Änderung des Flächennutzungsplanes Linda in diesem Bereich notwendig.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie die während der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda eingegangenen

Stellungnahmen wurden geprüft und die Ergebnisse der Abwägung in die 4. Änderung des

Flächennutzungsplanes Linda aufgenommen.

Der zu fassende Feststellungsbeschluss ist die abschließende Beschlussfassung über die 4.

Änderung des Flächennutzungsplanes Linda.

Die Planfassung, die Begründung mit Umweltbericht sowie die Verfahrensakten mit allen

gefassten Beschlüssen werden anschließend dem Landkreis Wittenberg als zuständiger

höherer Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Über die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 BauGB innerhalb von einem Monat

entschieden. Die erteilte Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda wirksam.

Anlagen:

4. Änderung FNP Linda Planzeichnung

4. Änderung FNP Linda Begründung