Betreff
Satzung zum Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2025/065
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-              wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird,

-              auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Begründung:

 

Dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) liegt der Satzungsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße" im OT Linda der Stadt Jessen (Elster) vor. Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, waren im Planentwurf keine Änderungen erforderlich. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gemäß Abwägung fortgeschrieben. Nach Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes, der Begründung und dem Umweltbericht, sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlagen:

BP5a Satzung „Gewerbegebiet Linda – Bahnhofstraße“ Planzeichnung vom August 2025

BP5a Satzung „Gewerbegebiet Linda – Bahnhofstraße“ Begründung mit Umweltbericht vom August 2025