Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ der Stadt Jessen (Elster), OT Schweinitz, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung August 2025, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen. Eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde gemäß § 34 FlurbG ist zu beantragen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.04.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ unter folgenden Bedingungen gefasst:
- die Geschossigkeit im Bestand darf nicht erhöht werden
- es dürfen keine neuen Gebäude errichtet werden, dies ist mit einer Baulinie im Satzungsplan zu begrenzen
- die bestehenden, nicht in Nutzung befindlichen Finnhütten, sollen zukünftig nicht als Unterkünfte genutzt werden
- das Wohnen soll begrenzt möglich sein
Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.06.2025. Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen wurde der vorliegende Entwurf, Fassung August 2025, gefertigt.
Aufgrund der im Satzungsentwurf festgesetzten Baugrenze ist eine bauliche Erweiterung nicht möglich. Die Zahl der Vollgeschosse wurde festgesetzt. Die Standorte der Finnhütten sind Nebenanlagen zur Hauptnutzung und können nicht verhindert werden.
Die Anzahl der Unterkünfte unterliegt dem Bundesrecht und nicht dem Einfluss der Stadt.
Das Satzungsgebiet liegt im BOV „Jessen-Schweinitz-Weinberge“. Auf Hinweis der Flurbereinigungsbehörde ist eine Zustimmung / Genehmigung für die Außenbereichssatzung zu beantragen.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) wird ersucht, die Entwurfsunterlagen zu billigen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu bestimmen.
Anlagen:
Außenbereichsatzung vom August 2025
Begründung vom August 2025
Anlage 1 Biotopkarte (nur digital)
Anlage 2 artenschutzfachliche Potentialanalyse (nur digital)
Anlage 3 Bestandsplan Elektroenergie (nur digital)
