Betreff
Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Jessen (Elster) und Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
2025/070
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss 2019 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:

a.)   Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 297.209,89 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2019 wird in Höhe des Überschusses von 297.209,89 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 

b.)   Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 921.560,51 EUR, mit einem Defizit aus Investitionstätigkeit in Höhe von 814.241,74 EUR und einem Überschusssaldo aus Finanzierungstätigkeit von 1.857.552,75 EUR ab.

c.)   Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2019 beträgt 105.479.510,61 EUR.

2.     Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Jahresabschluss 2019) die Entlastung.


Begründung:

Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetzt (KVG) LSA besteht die Zuständigkeit für die Entgegennahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters ausschließlich beim Stadtrat der Stadt Jessen (Elster).

Nach § 120 Abs. 1 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung.

Der Bürgermeister stellte am 18. April 2024 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 fest. Der Jahresabschluss 2019 wurde in Anwendung der Beschlüsse des Stadtrates 2021/28 und 2022/28 im verkürzten Aufstellungsverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss hat nach den geltenden Regelungen des § 118 Abs. 1 bis 4 KVG LSA das Ergebnis der Haushaltsrechnung einschließlich den Vermögensstandes und den Stand der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

Mit einem ergänzenden Rechenschaftsbericht ist der Jahresabschluss zu erläutern.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittenberg hat den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss nach Maßgabe der §§ 140 und 141 KVG LSA sowie unter Anwendung der Erleichterungen gemäß Nummer 2 des RdErl. des MI LSA vom 15. Oktober 2020 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht vom 01. Oktober 2025 dargestellt.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 führte zu einem positiven Gesamtergebnis. Dem Prüfbericht sind keine wesentlichen Feststellungen, welche eine weiterführende Klärung bedürfen, zu entnehmen. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg wurde deshalb ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Das für das Jahr 2019 ausgewiesene positive ordentliche Gesamtergebnis in Höhe von 297.209,89 EUR erhöht damit die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

Ein außerordentliches Jahresergebnis lag nicht vor.

Die Vermögensrechnung wies stichtagsbezogen am 31. Dezember 2019 einen saldierten Finanzmittelbestand in Höhe von 3.828.726,78 EUR aus.

Anlagen:

 

1.    Jahresabschluss 2019

2.    Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des LK WB

3.    Stellungnahme des Bürgermeisters zum „Bericht über die örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 der Stadt Jessen (Elster)