Betreff
Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Jessen (Elster) und Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
2025/074
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss 2023 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:

a.)   Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 4.649.422,60 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab.

b.)   Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.368.961,25 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 19.283,14 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 397.515,64 ab.

c.)   Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2023 beträgt 109.546.289,40 EUR.

2. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Jahresabschluss 2023) die Entlastung.


Begründung:

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetzt (KVG) LSA besteht die Zuständigkeit für die Entgegennahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters ausschließlich beim Stadtrat der Stadt Jessen (Elster).

Nach § 120 Abs. 1 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung.

Der Bürgermeister stellte am 23. Mai 2025 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 fest. Der Jahresabschluss 2023 wurde in Anwendung der Beschlüsse des Stadtrates 2021/28 und 2022/28 sowie der Stadtratsbeschlüsse 2024/21 und 2024/63 im verkürzten Aufstellungsverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss hat nach den geltenden Regelungen des § 118 Abs. 1 bis 4 KVG LSA das Ergebnis der Haushaltsrechnung einschließlich den Vermögensstandes und den Stand der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Mit einem ergänzenden Rechenschaftsbericht ist der Jahresabschluss zu erläutern.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittenberg hat den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss nach Maßgabe der §§ 140 und 141 KVG LSA sowie unter Anwendung der Erleichterungen gemäß Nummer 2 des RdErl. des MI LSA vom 15. Oktober 2020 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht vom 01. Oktober 2025 dargestellt.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 führte zu einem positiven Gesamtergebnis. Dem Prüfbericht sind keine wesentlichen Feststellungen, welche eine weiterführende Klärung bedürfen, zu entnehmen. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg wurde deshalb ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Verwendung des Jahresergebnisses 2023:

Der Stadtrat beschloss mit den Haushaltsplanbeschlüssen 2022 (Beschluss-Nr.: 03/2022) und 2023 (Beschluss-Nr.: 08/2023) Kreditaufnahmen für die Umsetzung von investiven Maßnahmen, welche jedoch bisher nicht vereinbart wurden. Hierzu bedarf es der Zuführung zur Sonderrücklage (gemäß § 22 KomHVO) der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung für geplante Investitionen 2022 und 2023 in Höhe von 2.949.200 EUR.

Ferner erfolgt aus dem Produkt Personenzusammenschlüsse „Alten Rechts“ 111704 in Höhe des Teiljahresergebnis 2023 von 3.998,42 EUR eine Zuführung zur Sonderrücklage.

 

Das für das Jahr 2023 ausgewiesene positive ordentliche Gesamtergebnis in Höhe von 4.649.422,60 EUR erhöht unter Verrechnung der Sonderrücklage damit die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses um 1.696.224,18 EUR.

Ein außerordentliches Jahresergebnis lag nicht vor.

 

Die Vermögensrechnung wies stichtagsbezogen am 31. Dezember 2023 einen saldierten Finanzmittelbestand in Höhe von 10.472.922,07 EUR aus.

Anlagen:

 

1.    Jahresabschluss 2023

2.    Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des LK WB

3.    Stellungnahme des Bürgermeisters zum „Bericht über die örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 der Stadt Jessen (Elster)