Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Die zur der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes Morxdorf von den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie von den Nachbargemeinden
und -städten vorgebrachten Hinweise und
Anregungen hat der Stadtrat mit
folgendem Ergebnis geprüft und in einer
Übersicht gemäß Anlagen zusammen-
gefasst:
a)
Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 1 –
Abwägung 53 Seiten)
b) Hinweise
und Anregungen der Nachbargemeinden und -städte werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet
(Anlage
2 – Abwägung 3 Seiten)
c) Hinweise
und Anregungen der Öffentlichkeit wurden weder zum Vorentwurf
noch zum Entwurf vorgebracht.
d) Das Abwägungsergebnis ist in die Planzeichnung,
Begründung und den
Umweltbericht
der Genehmigungsfassung der 2. Änderung des Flächen- nutzungsplanes einzustellen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter
Mitwirkung der Bauverwaltung sowie
dem beauftragten Planungsbüro die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden und
-städte von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Stadt Jessen (Elster) beschlossen.
In öffentlicher Sitzung am 23.04.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf gebilligt und beschlossen diesen frühzeitig nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf war in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet lagen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Veröffentlichungsfrist öffentlich im Bauamt der Stadt Jessen (Elster) aus. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und im Rahmen ihrer Stellungnahme auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplan Morxdorf wurden die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf in den Entwurf eingearbeitet.
In öffentlicher Sitzung am 23.09.2025 hat der Stadtrat den Entwurf gebilligt und beschlossen diesen formal nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen waren in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet lagen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Veröffentlichungsfrist öffentlich im Bauamt der Stadt Jessen (Elster) aus. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Planung unterrichtet und im Rahmen ihrer Stellungnahme auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die in den Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurf vorgebrachten Hinweise und Anregungen sollen nunmehr öffentlich ausgewertet, gewichtet und je nach Belang abgewogen werden. Dazu wurde eine Auswertung vorbereitet, die als Diskussions- und Abwägungsgrundlage dienen soll. Das Ergebnis der Abwägung ist in die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht der Genehmigungsfassung einzuarbeiten.
Anlagen:
Anlage 1 - Auswertung Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Anlage 2 - Auswertung Stellungnahmen Nachbargemeinden und -städte
