Betreff
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2026/007
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

1.  Die zur der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf von den Behörden

     und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbargemeinden

     und -städten vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat mit

     folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammen-

     gefasst:

     a)   Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 1 – Abwägung 53 Seiten)

b)    Hinweise und Anregungen der Nachbargemeinden und -städte werden    gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet

(Anlage 2 – Abwägung 3 Seiten)

     c)    Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit wurden weder zum Vorentwurf

           noch zum Entwurf vorgebracht.

 

     d)    Das Abwägungsergebnis ist in die Planzeichnung, Begründung und den

            Umweltbericht der Genehmigungsfassung der 2. Änderung des Flächen- nutzungsplanes einzustellen.

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Mitwirkung der Bauverwaltung sowie

     dem beauftragten Planungsbüro die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 

     Belange sowie die Nachbargemeinden und -städte von diesem Ergebnis unter 

     Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Stadt Jessen (Elster) beschlossen.

In öffentlicher Sitzung am 23.04.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf gebilligt und beschlossen diesen frühzeitig nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf war in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet lagen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Veröffentlichungsfrist öffentlich im Bauamt der Stadt Jessen (Elster) aus. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und im Rahmen ihrer Stellungnahme auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplan Morxdorf wurden die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf in den Entwurf eingearbeitet.

In öffentlicher Sitzung am 23.09.2025 hat der Stadtrat den Entwurf gebilligt und beschlossen diesen formal nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen waren in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet lagen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Veröffentlichungsfrist öffentlich im Bauamt der Stadt Jessen (Elster) aus. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Planung unterrichtet und im Rahmen ihrer Stellungnahme auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die in den Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurf vorgebrachten Hinweise und Anregungen sollen nunmehr öffentlich ausgewertet, gewichtet und je nach Belang abgewogen werden. Dazu wurde eine Auswertung vorbereitet, die als Diskussions- und Abwägungsgrundlage dienen soll. Das Ergebnis der Abwägung ist in die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht der Genehmigungsfassung einzuarbeiten.

Anlagen:

Anlage 1 - Auswertung Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger

                       öffentlicher Belange

Anlage 2 - Auswertung Stellungnahmen Nachbargemeinden und -städte