Betreff
Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2026/008
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt:

1.        Auf Grund des § 6 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Fassung vom Januar 2026.

2.        Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungs- planes Morxdorf wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt unter Mitwirkung der Bauverwaltung sowie des

      beauftragten Planungsbüros die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf zur

      Genehmigung vorzulegen.

4.   Die Erteilung der Genehmigung und das Wirksamwerden der 2. Änderung des

      Flächennutzungsplanes Morxdorf sind alsdann ortsüblich bekanntzumachen.

      Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht

      sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden

      eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die wirksame

      2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf ist gemäß § 6a BauGB in das

      Internet einzustellen.


Begründung:

 

Die zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf und zum Entwurf wurden dem Abwägungsverfahren unterzogen.

Fundierte, sachdienliche Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte fanden in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Berücksichtigung.

Die Planentwürfe sind soweit abgestimmt worden, dass eine abschließende Behandlung im Stadtrat möglich ist. Infolge dieser Endabwägung ist es möglich, dass der Stadtrat über den Abschluss des formalen Verfahrens beraten und befinden kann.

Auf der Grundlage des Feststellungsbeschlusses kann die 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes Morxdorf bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden.

Anlagen:

Anlage 1 – Morxdorf 2. Änderung FNP Feststellung

Anlage 2 -  Morxdorf 2. Änderung FNP Begründung

Anlage 3 -  Morxdorf 2. Änderung FNP Umweltbericht