Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Für das Gebiet der Gemarkung Jessen, Flur 3, Flurstück 272, gemäß beigefügtem Übersichtsplan (Anlage), wird ein Bebauungsplans V47 Wohnbebauung „Am Brombeerweg“ der Stadt Jessen (Elster), aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans V47 Wohnbebauung „Am Brombeerweg“ der Stadt Jessen (Elster) ist der Antrag des Vorhabenträgers / Grundstückseigentümers.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 272 der Flur 3 in der Gemarkung Jessen mit einer Fläche von 3960 m², gemäß beigefügtem Lageplan.
Der Antragsteller plant am Standort die Erschließung eines Wohngebietes für ca. 6 Baugrundstücke, vorrangig für die Errichtung von Wohnhäusern, orientiert an dem bestehenden Wohngebiet lt. B-Plan Nr.49 WB „An den Obstplantagen“. Das Plangebiet liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und schließt direkt an die Wohnsiedlung Brombeerweg an. Verkehrlich ist das Plangebiet über den Brombeerweg erschlossen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 09.09.1994 ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.
Schutzgebiete i. S. BNatSchG und WHG sind nicht betroffen.
Die Planungsinitiative geht vom Antragsteller aus. Die Kosten für das Planverfahren, Kompensationsmaßnahmen sowie für die Erschließung des Wohngebietes trägt der Antragsteller. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlage: Übersichtsplan zum Plangebiet
