Betreff
Abberufung einer Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
2026/015
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Torsten Winkelbauer aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Grabo.


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133), in der jeweils geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 07.04.2026 die Abberufung

des Hauptbrandmeisters                             Herrn Torsten Winkelbauer

zum 07.04.2026 aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Grabo, aufgrund eines Führungswechsels.

Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LVO-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)