Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Torsten Winkelbauer aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Grabo.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133), in der jeweils
geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der
jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen
(Elster) in seiner Sitzung am 07.04.2026 die Abberufung
des Hauptbrandmeisters Herrn Torsten Winkelbauer
zum 07.04.2026 aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Grabo, aufgrund eines Führungswechsels.
Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LVO-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
