Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
▪ Die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 „Mischgebiet an der B187“
mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der Gemeinde Holzdorf im Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
▪ Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
Die Stadt Jessen (Elster) verfügt für den
OT Holzdorf über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1 „Mischgebiet an
der B187“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung in seiner
Bekanntmachung vom 21.07.1994.
In den Folgejahren wurden aufgrund
aktueller und bedarfsorientierter Entwicklungstendenzen mehrere Texturen des
Bebauungsplans erforderlich. Eine 3. Änderung des Bebauungsplans wurde am
29.06.2006 rechtsverbindlich.
Für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1
liegt ein Antrag der MGR II Grundstücksgesellschaft Jessen GmbH & Co. KG
(Norma) vor. Mit dem Aufhebungsbebauungsplan sollen die im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1 „Mischgebiet an der B187“ mit
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der Gemeinde Holzdorf getroffenen
Festsetzungen innerhalb der Flurstücke 151 (teilweise), 172, 171, 80/7, 80/19,
80/20, 80/21, 80/22, 80/23, 80/24, 80/2 (teilweise), 79/5, 89/4, 80/11, 79/1,
79/3, 79/4, 89/5, 89/3, 80/11, 96/5, 98/2, 103/5 (teilweise), 80/12
(teilweise), 80/4 (teilweise), 163 (teilweise), 161, 162, 157, 158, 96/8,
80/14, 80/13, 152, 153 (teilweise), 155 (teilweise), 150, 154, 89/6, 80/16,
147, 148, 170, 168, 167, 164, 169 der Flur 3 in der Gemarkung Holzdorf
aufgehoben werden.
Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplans
ist vollumfänglich erreicht. Die Erschließung ist umgesetzt. Nach Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 1 ist eine Bebauung und Nutzung der Flächen nach § 34 BauGB
zulässig. Dadurch kann auf zukünftige Texturen ohne Änderung des Bebauungsplans
reagiert werden.
Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt, da die Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich
