Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt, dem Grundschulverbund Jessen-Seyda gemäß § 64 Abs. 3 Schulgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung zum 01.01.2027 den Namen
Grundschulverbund Max Lingner
Jessen-Seyda
zu verleihen.
Die Namensgebung
erfolgt im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes sowie
dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Namensgebung dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt anzuzeigen,
die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorgaben des Landesschulamtes
einzureichen sowie alle notwendigen verwaltungsrechtlichen und
organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Namensgebung zu veranlassen.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates wurde der
Grundschulverbund Jessen-Seyda als
Schule mit mehreren Standorten errichtet. Zur Stärkung einer gemeinsamen
schulischen Identität und zur eindeutigen Außendarstellung soll der
Grundschulverbund künftig den Namen Grundschulverbund Max Lingner
Jessen-Seyda führen.
Die Namensgebung dient der eindeutigen
Identifikation des Schulverbundes, stärkt dessen Profil und fördert die
Identifikation der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der
Öffentlichkeit mit der Schule.
Mit
der Namensgebung wird die gemeinsame pädagogische und organisatorische
Ausrichtung des Grundschulverbundes nach außen sichtbar gemacht. Die einzelnen
Schulstandorte bleiben als Standorte des Grundschulverbundes bestehen.
Nach § 64 Abs. 3 Schulgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt kann der Schulträger einer Schule im Einvernehmen mit der
Gesamtkonferenz und der Schulbehörde einen Namen geben.
Die Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes
hat in ihrer Sitzung am 29.06.2026 dem vorgeschlagenen Namen zugestimmt. Das
erforderliche Einvernehmen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt liegt vor.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat
werden die Unterlagen dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt zur Kenntnisnahme
übermittelt. Die Namensführung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Durch die Namensgebung entstehen keine
unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Etwaige Kosten für Beschilderung,
Stempel, Briefpapier, Internetauftritt und sonstige Kommunikationsmittel werden
im Rahmen der laufenden Haushaltsmittel getragen.
Anlagen
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Beschluss
der Gesamtkonferenz vom 29.06.2026
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Einvernehmen
des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt
