Betreff
Namensgebung des Grundschulverbundes Jessen-Seyda
Vorlage
2026/047
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dem Grundschulverbund Jessen-Seyda gemäß § 64 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung zum 01.01.2027 den Namen

Grundschulverbund Max Lingner

Jessen-Seyda

zu verleihen.

Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes sowie dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Namensgebung dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt anzuzeigen, die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorgaben des Landesschulamtes einzureichen sowie alle notwendigen verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Namensgebung zu veranlassen.


Begründung:

Mit Beschluss des Stadtrates wurde der Grundschulverbund Jessen-Seyda als Schule mit mehreren Standorten errichtet. Zur Stärkung einer gemeinsamen schulischen Identität und zur eindeutigen Außendarstellung soll der Grundschulverbund künftig den Namen Grundschulverbund Max Lingner Jessen-Seyda führen.

Die Namensgebung dient der eindeutigen Identifikation des Schulverbundes, stärkt dessen Profil und fördert die Identifikation der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Öffentlichkeit mit der Schule.

Mit der Namensgebung wird die gemeinsame pädagogische und organisatorische Ausrichtung des Grundschulverbundes nach außen sichtbar gemacht. Die einzelnen Schulstandorte bleiben als Standorte des Grundschulverbundes bestehen.

Nach § 64 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann der Schulträger einer Schule im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz und der Schulbehörde einen Namen geben.

Die Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2026 dem vorgeschlagenen Namen zugestimmt. Das erforderliche Einvernehmen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt liegt vor.

Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat werden die Unterlagen dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt zur Kenntnisnahme übermittelt. Die Namensführung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Durch die Namensgebung entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Etwaige Kosten für Beschilderung, Stempel, Briefpapier, Internetauftritt und sonstige Kommunikationsmittel werden im Rahmen der laufenden Haushaltsmittel getragen.

Anlagen

·         Beschluss der Gesamtkonferenz vom 29.06.2026

·         Einvernehmen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt