Betreff
Feststellung der Sitzverteilung in den Ausschüssen und der Ausschussbesetzung
Vorlage
2026/049
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) bestätigt die Sitzberechnung sowie die Vorschläge der Fraktionen und benennt folgende Mitglieder in die Ausschüsse:

1. beschließende Ausschüsse

Hauptausschuss

1

CDU

Arndt, Guido

2

CDU

Danneberg, Gunter

3

CDU

Nowak, Dirk

4

WFH/FDP/Wegener

Schulze, Lukas Jonathan

5

WFH/FDP/Wegener

Thieme, Michael

6

WFH/FDP/Wegener

Stolze, Sindy

7

DIE LINKE

Zarrad, Dirk

8

AfD

Riedel, Matthias

Bau- und Vergabeausschuss (Bauausschuss)

1

CDU

Hintersdorf, Gerd

2

CDU

Siegel, Patrick

3

CDU

Wilczynski, Matthias

4

WFH/FDP/Wegener

Thieme, Michael

5

WFH/FDP/Wegener

Wegener, Matthias

6

WFH/FDP/Wegener

Bannert, Marie

7

DIE LINKE

Lehmann, Petra

8

AfD

Luczak, Frank


Finanzausschuss

1

CDU

Arndt, Guido

2

CDU

Danneberg, Gunter

3

CDU

Nowak, Dirk

4

WFH/FDP/Wegener

Baumgart, Tino

5

WFH/FDP/Wegener

Petzold, Robert

6

WFH/FDP/Wegener

Zwicker, Johannes

7

DIE LINKE

Zarrad, Dirk

8

AfD

Freydank, Jens

2. beratender Ausschuss

Sozial-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Sozialausschuss)

1

CDU

Jäniche, Ina

2

CDU

Kilian, Jana

3

CDU

Lehmann, Holger

4

WFH/FDP/Wegener

Bannert, Marie

5

WFH/FDP/Wegener

Stolze, Sindy

6

WFH/FDP/Wegener

Wolf, Gabriele

7

DIE LINKE

Naujokat, Elke

8

AfD

Busse, Justin


Begründung:

Gemäß § 47 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn die Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Mit Datum vom 18.08.2026 stellten die Fraktionen CDU und WFH/FDP/Wegener einen gemeinsamen Antrag auf Neubesetzung.

Herr Patrick Peschl legte zum 31.07.2026 sein Stadtratsmandat nieder und scheidet somit aus dem Stadtrat aus. Der durch das Ausscheiden von Herrn Patrick Peschl aus dem Stadtrat freiwerdende Sitz bleibt gemäß § 39 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Stadträte reduziert sich somit von 27 auf nunmehr 26 Stadträte.

Gemäß § 47 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird die Bildung und Zusammensetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse (§§ 48 und 49 KVG LSA) in der Weise vorgenommen, dass die vom Stadtrat festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates entsprechend zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren.

Für jeden Ausschuss des Stadtrates ist ein selbständiges Verteilungsverfahren durchzuführen. Bei der Berechnung der Ausschuss-Sitze bleiben Mandatsträger, die keiner Fraktion angehören unberücksichtigt.

Gemäß §§ 6 und 7 der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) können in die Ausschüsse der Stadt Jessen (Elster) – Bauausschuss, Finanzausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss – jeweils 8 Vertreter berufen werden.


Dabei ergibt sich folgende Sitzberechnung: