Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Begründung:
Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 29.09.2026 die Berufung
des Hauptbrandmeisters Herrn Stefan Ziehe
zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Schweinitz,
und
des Hauptlöschmeisters Herrn Dennis Seger
zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kremitz,
mit Wirkung vom 29.09.2026.
Für die Dauer von sechs Jahren werden die Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Kameraden wurden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in die Funktion gewählt.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG LSA)
Laufbahnverordnung (LVO-FF)
