Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom November 2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

-       Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-       Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


Die Beschlussvorlage wird durch Herrn Höhne erläutert.

Fr. Lehmann fragt nach der Anzahl der möglichen Grundstücke. Anhand einer Karte wird die mögliche Teilung von Hr. Höhne beschrieben.

Einstimmung wird diese Vorlage durch den Bauausschuss weiterempfohlen.