Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom November 2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

-       Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne informiert, hier soll die Satzung zum Bebauungsplan V35 – Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäuser - beschlossen werden.

Hinweise aus dem Abwägungsverfahren sind in die Satzung eingeflossen, berichtet er.