Sitzung: 09.03.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/156
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Der Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom November 2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:
- Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Bauamtsleiter Höhne erklärt zur Satzung, dass diese sich aus den Planzeichnungen Teil A und dem textlichen Teil B zusammensetzt. Er informiert, in diesem Gebiet können 1- bis 2-Geschosse gebaut werden, Hinweise aus dem Abwägungsverfahren sind in diese Satzung eingeflossen.
Es gibt keine weiteren Fragen oder Meinungen.