Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes/Anzeigetafel im Jahr 2021 sofern hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können oder dies über Drittmittel realisiert werden kann.

Andernfalls wird die Beschaffung im Jahr 2022 eingeplant und umgesetzt.


Bürgermeister Jahn bittet Stadtrat Thieme, den Antrag vorzustellen.

 

Stadtrat Thieme macht deutlich, dass sich Bürger und Anwohner der Sendener Straße an seine Fraktion gewandt haben, um auf die dortige Lärmbelästigung und die hohe Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge aufmerksam zu machen.

Die Idee seiner Fraktion war dann, dass dort Warnhinweise aufblinken, wenn die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird. Herr Thieme bittet den Stadtrat, dem Antrag seiner Fraktion zuzustimmen. Er weist auf die Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage hin, in denen die Stadtverwaltung Pro und Contra aufgezeigt hat. Stadtrat Thieme findet es wichtig, Mittel dafür bereitzustellen. Der Idee eines mobilen Messgerätes schließt er sich an.

 

Bürgermeister Jahn verdeutlicht, dass es sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt. Der Auftrag, eine Darstellung von Möglichkeiten zu erarbeiten, ging an das Ordnungsamt.

 

Ordnungsamtsleiter Lehmann informiert, ein mobiles Gerät misst und speichert Daten, um eine Auswertung zu erhalten. Es könnte z. B. vor KiTa’s und Schulen eingesetzt werden. Er bittet die Ausschussmitglieder um Diskussion.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg findet, dass in dieser Straße schon seit 10 Jahren ein Fußweg fällig ist. Aufgrund der neuen Wohnbebauung ist die Beschaffung eines solchen Gerätes optimal, um den Bürgern Sicherheit zu bieten.

 

Stadtrat Nowak findet die Idee gut, er favorisiert ein mobiles Gerät für alle 44 Ortsteile und appelliert an die Stadträte, dem Antrag zuzustimmen. Er schlägt vor, für den Haushalt 2022 Mittel für ein 2. Gerät einzustellen.

 

Stadträtin Wolf schließt sich den Vorrednern an, auch sie kann aus eigener Erfahrung von einer Gefahrenquelle sprechen. Sie wird dem Antrag zustimmen. In dem Zusammenhang gibt sie den Hinweis, den Beschlusstext zu ändern, denn hier sollte Klarheit in der Formulierung herrschen, wenn z. B. die Deckungsquelle fehlt.

 

Ordnungsamtsleiter Lehmann informiert daraufhin, eine Deckungsquelle sollte in Abstimmung mit der Kämmerin gefunden werden.

Bürgermeister Jahn verdeutlicht, dass noch keine Möglichkeit besteht, eine Deckungsquelle darzustellen, eventuell in der Stadtratssitzung.

 

Stadtrat Klotz wird diesem Antrag ebenfalls zustimmen, könnte sich aber eine Anschaffung in 2022 auch vorstellen. Er macht aufmerksam, wer einen Antrag stellt, hat auch die Deckungsquelle darzustellen.

 

Bürgermeister Jahn macht aufmerksam, wenn einem Beschluss, der wie in diesem Fall nicht unabweisbar ist, zugestimmt wird, dies dann eine Handlungsgrundlage für die Verwaltung bedeutet.

 

Stadtrat Thieme spricht von einer wichtigen Investition, die getätigt werden muss, wenn Gefahr im Verzug ist.

Des Weiteren bezieht er sich auf die „Coronabriefe“ (Anschreiben des Bürgermeisters zur Coronaschutzimpfung an die Bürger mit Geburtsjahr vor 1942.) Diese Tätigkeit schreibt kein Gesetz vor, aber es war notwendig. Notwendig ist auch die Anschaffung dieses Gerätes.

 

Stadtrat Richter wird dem Antrag ebenfalls zustimmen.

 

Stadtrat Luczak spricht sich für ein mobiles Gerät aus, seiner Meinung nach könnte man später eine feste Anlage installieren.