Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom 05.05.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:

 

-       Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-       Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Höhne erläutert anhand der graphischen Darstellung, den Planinhalt zum Bebauungsplan V 34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden.

Es ergeht einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat, dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.