Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

 


Die Beschlussvorlage liegt vor. Frau Kunze erläutert diese Vorlage. Sie weist explizit darauf hin, dass der geplante Bebauungsplan sich aus dem Flächennutzungsplan von Morxdorf / Mark Zwuschen entwickelt. Diese Flächen sind bereits im FNP als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen und wurden vom Stadtrat beschlossen.

 

Herr Hintersdorf weist darauf hin, dass die Entfernung zur Wohnbebauung lt. Kriterienkatalog nicht eingehalten ist. Bei der weiteren Planung  sollte unbedingt der Schutz der Bevölkerung beachtet werden. Dies könnte zum Beispiel mit der Festlegung einer Begrünung um die PVA (evtl. Nachweis der Blendwirkung) erfolgen.

Frau Kunze erklärt, dass bei der Erstellung des Entwurfsplanes darauf geachtet und der Plan öffentlich ausgelegt wird um die Bürger und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  Hier kann Jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken  einbringen.

 

Herr Thieme ergänzt: da der Stadtrat das Sondergebiet Photovoltaik im FNP beschlossen hat, sollte der Aufstellung des B-Plan nichts entgegen stehen.

 

Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.