Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne informiert, hier soll ein Aufstellungsbeschluss für einen privaten Investor für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für 4 Hektar in Mark Zwuschen gefasst werden. Hier entsteht ein Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dieser B-Plan ist mit einer Umweltprüfung verbunden, macht er aufmerksam.

 

Stadtrat Sachse kritisiert die Formulierung, dass die Antragsteller die Kriterien im Wesentlichen eingehalten haben.

Bürgermeister Jahn informiert, dass der Ortsteilbeirat beteiligt wird, zu Abständen und Sichtschutzmaßnahmen wurde sich verständigt.

 

Stadtrat Nowak findet diese Maßnahme positiv, hier zeigt es sich, dass sich mit dem Kriterienkatalog ausführlich befasst wurde.