Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

  1. Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung November 2022 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-       wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne informiert, aufgrund der beschlossenen Abwägung in TOP 07 soll die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen werden. Er geht ausführlich auf die Beschlusslage und die Begründung dazu ein. Er verweist auf die Anlagen: Planzeichnung Aufhebung BP_Klöden, Begründung und Baumschutzsatzung Jessen.